Corona - Regelung - Gastronomie
Außenbereich: ohne weitere Auflagen zur Testung.
Im Innenbereich dürfen wir Sie bewirten unter folgenden Bedingungen:
- Sie sind seit 14 Tagen vollständig geimpft (Impfnachweis muss vorgelegt werden)
- Sie gelten als Genesen (Vorlage eines Nachweises)
- Sie haben einen aktuellen Testnachweis (nicht älter als 24 Stunden)
- Sie machen einen Schnelltest vor Ort, diesen können Sie gerne mitbringen oder bei uns zum Selbstkostenpreis erwerben.
!!! Der Test darf bzw. muss vor Ort unter Überwachung gemacht werden !!! - Kontaktformular muss von allen ausgefüllt werden.
Dies sind die offiziellen Vorgaben die wir haben und keine Willkür oder Schikane durch uns. Doch um weiterhin für Sie geöffnet zu haben, bitten wir in unserem und auch in Ihrem Interesse, sich an diese Vorgaben zu halten.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.hessen.de